Liebe Homepage-Besucher und -Besucherinnen,
auf unserer Homepage finden sich vielfältige Informationen für unsere Kinder, deren Sorgeberechtigte und alle, die Interesse an unserem Schulleben haben.
Hier finden Sie auch tagesaktuelle Informationen (wenn zum Beispiel unsere Telefonanlage ausfällt, eine Wetterlage besondere Verhaltensweisen erfordert o.Ä.).
Wir empfehlen daher einen regelmäßigen Blick auf unsere Homepage!
Herzlichst
das Team der Grundschule Obering
Das Sekretariat ist aktuell nur sehr eingeschränkt besetzt.
Sie können es dennoch telefonisch probieren.
In dringenden Fällen schreiben Sie uns bitte ein E-Mail.
Am Sonntag, den 2. Februar 2025, fand in Bielefeld im
Helmholtz-Gymnasium erstmalig der Tag der Talente statt. An diesem besonderen Tag hatten Kinder die Möglichkeit, ihr Können in den Sportarten Basketball, Volleyball, Fechten und Trampolinspringen
unter Beweis zu stellen.
Auch die Grundschule Obering war mit sieben talentierten
Zweitklässlerinnen und Zweitklässlern vertreten. Begleitet wurden sie von Herrn Bakir und Frau Meier, die die jungen Sportlerinnen und Sportler den Tag über unterstützten.
Nach einem gemeinsamen Warm-up erhielt jedes Kind einen Laufzettel, der
den Ablauf des Tages vorgab. Jede Sportart wurde von professionellen Trainerinnen und Trainern aus den Vereinen betreut, die wertvolle Tipps und Anleitungen gaben.
Zwischendurch gab es immer wieder kurze Pausen, in denen sich die
Teilnehmenden mit Snacks stärken konnten. Um 13:30 Uhr endete der sportliche Tag feierlich mit der Übergabe von Urkunden an alle Kinder – eine tolle Erinnerung an einen aufregenden und
bewegungsreichen Tag.
Die Grundschule Obering ist stolz auf ihre sportlichen Talente!
Sie als Eltern und Sorgeberechtigte entscheiden bei Unwetterwarnungen und extremen Wetterlagen, ob der Schulweg für Ihr Kind zumutbar ist oder nicht. Sollten Sie sich gegen eine Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht entscheiden, teilen Sie uns dieses bitte telefonisch mit! Das ist eine grundsätzliche Erlasslage und ist zu jeder Jahreszeit gültig.
Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:
Damit Sie nichts verpassen: aktuelle Elternriefe!
Ältere Beiträge aus dem aktuellen Schuljahr finden sich unter "Rückblicke 2024/2025".